SIFA als Freiberufler - SIFABOARD (2025)

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SIFA als Freiberufler - SIFABOARD (4)

  • Logistiker61
  • 2. Februar 2017 um 16:51

SIFA als Freiberufler - SIFABOARD (5)

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SIFA als Freiberufler - SIFABOARD (6)

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    • 2. Februar 2017 um 16:51

      SIFA als Freiberufler - SIFABOARD (7)

      • 3. Februar 2017 um 07:15

        Moin Logistiker,

        im Prinzip schon, aber: Wer kennt dich? Wie kommst du kontinuierlich an Kunden ran? Willst/Musst du davon dann zu 100% leben? Was machen deine Versicherungen?
        .....
        Tausend Fragen. Sicherlich auch viele schon beantwortet.

        Ich mache das neben meinem Job, in meiner Freizeit (gewerblich). Irgendwie geht das dann immer per Mund-Zu-Mund-Propaganda. Man wird angesprochen und handelt den Rahmen aus. Recht einfach.
        Jetzt aber noch Aquise und Co. betreiben? Könnte ich nicht.

        • 3. Februar 2017 um 07:35

          Bist Du Ingenieur?
          Wenn nein, wird es in Deinem Fall schwer sein vom Finanzamt die Anerkennung als Freiberufler zu bekommen.
          Die Ausbildungstätigkeiten könnte man noch als freien Beruf akzeptieren, bei der SiFa Tätigkeit, ohne Ingenieur zu sein wird es meiner Meinung nach problematisch.
          Also bleibt Gewerbebetrieb. Dadurch gibt es dann einige steuerrechtliche Dinge zu beachten, aber möglich ist das schon, auch im Nebenerwerb.
          Manche IHK bietet Seminare für Existenzgründer zu moderaten Preisen an. Ich denke das dürfte vor dem Schritt in die Selbständigkeit durchaus sinnvoll sein, denn da bekommt man erste Informationen auf die Dinge, die einem vielleicht spontan nicht so einfallen.

          • 3. Februar 2017 um 08:00

            Zitat von AxelS

            Bist Du Ingenieur?
            Wenn nein, wird es in Deinem Fall schwer sein vom Finanzamt die Anerkennung als Freiberufler zu bekommen.

            War bei mir kein Problem. Ich bin kein Ingenieur, "Nur" Industriemeister.

            • 3. Februar 2017 um 08:15

              Zitat von harmi

              War bei mir kein Problem. Ich bin kein Ingenieur, "Nur" Industriemeister.

              Dann bist Du an einen entsprechenden Finanzbeamten geraten, der das eben anerkannt hat. Da es sich hierbei aber um keinen Katalogberuf nach §18 EStG handelt, ist dies Ermessenssache des Sachbearbeiters beim Finanzamt.
              Je nach Einstufung ergeben sich dann steuer- und haftungsrechtliche Unterschiede.

              • 3. Februar 2017 um 08:22

                Wobei die SiFa-Tätigkeit eher in die Katalogberufe flutscht.
                Der angeführte Rest jedoch nicht. Wie soll dann eine Trennung erfolgen?

                Das Thema hatten wir schon öfter. Jeder von uns hat dazu etwas zu sagen.
                Ich kann nur raten: Erster Schritt zum Steuermenschen, sowohl zu dem beim Finanzamt, wie auch zum eigenen Berater!

                • 3. Februar 2017 um 08:45

                  Zitat von Waldmann

                  Moin Logistiker,

                  im Prinzip schon, aber: Wer kennt dich? Wie kommst du kontinuierlich an Kunden ran? Willst/Musst du davon dann zu 100% leben? Was machen deine Versicherungen?
                  .....
                  Tausend Fragen. Sicherlich auch viele schon beantwortet.

                  Ich mache das neben meinem Job, in meiner Freizeit (gewerblich). Irgendwie geht das dann immer per Mund-Zu-Mund-Propaganda. Man wird angesprochen und handelt den Rahmen aus. Recht einfach.
                  Jetzt aber noch Aquise und Co. betreiben? Könnte ich nicht.

                  Morgen Waldmann,

                  ich habe da meine Kontakte DEKRA, IHK, Logistikberater, einige Geschäftsführer und Betriebsleiter. Ich muss davon nicht Leben und möchte das tatsächlich nebenbei machen. Dieses Thema macht mir viel Spaß und da hab ich gedacht das man da vielleicht ja auch das eine oder andere nebenbei verdienen könnte.
                  Aquise und Co könnte ich ebenfalls nicht betrieben. Vom Beruf bin ich eigentlich Logistikmanager / Industriemeister mit entsprechenden Zusatz Qualifikationen.

                  Danke für deine Info.

                  • 3. Februar 2017 um 08:49

                    Hallo,

                    Zitat von harmi

                    War bei mir kein Problem. Ich bin kein Ingenieur, "Nur" Industriemeister.

                    da die Aussage von AxelS auch falsch ist.
                    Das Finanzamt ist immer nur für die steuerliche Einstufung zuständig, also
                    freiberuflich oder gewerblich im steuerrechtlichen Sinne. Wobei es hier dann
                    auch darauf ankommt, in welche Rechtsform man seine Tätigkeit packt. Macht
                    Sifa-Ingenieur das in einer GmbH ist er zwar aus gewerberechtlicher Sicht ein
                    Freiberufler, nicht aber aus steuerrechtlicher Sicht, da die GmbH als Kapital-
                    gesellschaft grundsätzlich der Gewerbebesteuerung unterliegt. Dementsprechend
                    ist man auch automatisch IHK-Zwangsmitglied.

                    Maßgebend ob man WIRKLICH FREIBERUFLER ist, ist der gewerberechtliche Begriff
                    der Freiberuflichkeit. Und da ist nicht das Finanzamt der richtige Ansprechpartner,
                    sondern vielmehr die Gewerbebehörde. Trotz das wir dieses Thema schon oft hatten,
                    scheint die Rechtsgrundlage immer noch nicht klar zu sein.

                    Und nur so nebenbei, auch ein Ingenieur darf nicht alles. Eng mit dem Freiberufler verbunden
                    ist fast immer eine Tätigkeit die auch eine höhere Bildung erfordert.

                    Zitat von AxelS

                    haftungsrechtliche Unterschiede.

                    ? Die Haftungsfrage ist mit der Rechtsform verbunden und nicht mit dem
                    steuerlichen Status.

                    Gruß
                    Simon Schmeisser

                    • 3. Februar 2017 um 09:48

                      Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich mich bei der Eintragung ins Gewerberegister (also mein Gewerbe angemeldet habe), dass ich mich als Berater habe eintragen lassen. Die genaue Bezeichnung habe ich jetzt gerade nicht parat.
                      Das war leider nicht sonderlich geschickt mich als Berater eintragen zu lassen. Die Haftpflichtersicherungen sind als Berater ungleich höher. Aber ich kann das gern nachher daheim noch einmal genauer nachschauen.
                      Grundsätzlich kann man ein Nebenerwerb anmelden. Das muss nur mit dem Arbeitgeber abgesprochen und schriftlich bestätigt worden sein.
                      Also habe ich mit eine Nebentätigkeit auf €450,-- gesucht. Das sind nur wenige Stunden und man muss sich nicht noch nebenbei versichern.

                      • 3. Februar 2017 um 10:36

                        Zitat von SimonSchmeisser

                        ? Die Haftungsfrage ist mit der Rechtsform verbunden und nicht mit dem
                        steuerlichen Status.

                        Stimmt, habe mal wieder Gewerbe- und Steuerrecht verquirlt. Wobei die Frage der Rechtsform entsprechende Haftungsfragen nach sich ziehen kann und da ist ein Existenzgründer gut beraten, sich fachkundigen Rat einzuholen, den ein Forum in der Regel nicht vollumfänglich liefern kann.

                        • 3. Februar 2017 um 10:48

                          Hallo,

                          Zitat von AxelS

                          Stimmt, habe mal wieder Gewerbe- und Steuerrecht verquirlt. Wobei die Frage der Rechtsform entsprechende Haftungsfragen nach sich ziehen kann

                          Ja, wobei die Rechtslage eigentlich sehr einfach ist.

                          Zitat von AxelS

                          Existenzgründer gut beraten, sich fachkundigen Rat einzuholen, den ein Forum in der Regel nicht vollumfänglich liefern kann.

                          Sicherlich, hier bietet sich u.a. die Existenzgründerberatung (mit Schulungen etc.)
                          der IHK an.

                          Gruß
                          Simon Schmeisser

                          • 3. Februar 2017 um 11:44

                            Zitat von SimonSchmeisser

                            Sicherlich, hier bietet sich u.a. die Existenzgründerberatung (mit Schulungen etc.)
                            der IHK an.

                            siehe Beitrag 3 SIFA als Freiberufler - SIFABOARD (17)SIFA als Freiberufler

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